Der Flyer legt dar, dass Pauschalen als Obergrenze für die Heizkosten nicht geeignet sind, die unterschiedliche Beschaffenheit der Wohnung der Betroffenen zu erfassen. Werden die Heizkosten als unangemessen abgelehnt, rät die Partei DIE LINKE. Mönchengladbach unbedingt zum Widerspruch gegen den Bescheid. Gegebenenfalls auch zur Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf.
Der Flyer ist auf der Burgstraße 4,
41199 Mönchengladbach (Odenkirchen) erhältlich.
" Er kann auch unter der Nummer 02166-9792243 bestellt werden."





