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Start MG-City Archiv MG August 2008 Kopplung muss weg!

Kopplung muss weg!

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Mit einer Preissenkung von 0,65 Cent pro Kilowattstunde und einer Prämie von 20 Euro hat die NVV 2007 die Kunden gelockt, die Umstellung der alten Gasverträge auf NEWgas und damit die Kopplung des Gaspreises an die Ölpreisentwicklung zu akzeptieren.
Die LiLO hat schon im April 2007 vor dieser Kopplung gewarnt.

Zum einen, weil es keinen Grund für eine Kopplung gibt. Öl und Gas werden in jeweils anderen Regionen unter unterschiedlichen Bedingungen und Kosten gefördert.
Zum anderen, weil mit dieser Kopplung aufgrund des steigenden Ölpreises ein von Quartal zu Quartal steigender Gaspreis zu erwarten ist.
Diese Situation ist nun eingetreten. Mit der zu erwartenden Gaspreiserhöhung zum 1.10.2008, der vierten in diesem Jahr, wird die Kostensteigerung seit dem 1.1.2008 ca. 45% betragen Der Preisanstieg beim Öl wird aufgrund der Spekulationsgewinne auch in der nächsten Zeit anhalten. Aufgrund der Kopplung beim NVV Vertrag haben nun die Haushalte in Mönchengladbach diese Spekulationsgewinne zu bezahlen. RWE gewinnt dabei doppelt: Aufgrund seiner Beteiligung bei Gaslieferanten und aufgrund seiner 50%igen Beteiligung bei der NVV.

Neben den privaten Haushalten wird auch der Haushalt der Stadt belastet. Die Heizkosten bei LeistungsempfängerInnen nach dem SGB II und SGB XII muss die Stadt Mönchengladbach bezahlen. Die LiLO fordert die in den Gremien der NVV gewählten Ratsmitglieder, vor allen Dingen von CDU und FDP auf, dafür einzutreten, dass diese Kopplung an die Ölpreisentwicklung bei den NVV Verträgen aufgegeben wird.

Es ist eine Form von Pharisäertum, wenn Politiker der Parteien von CDU und FDP im Rat über Kostensteigerungen bei den Sozialleistungen klagen, die sie in der Praxis mit verursachen. Im Sozialausschuss hat Sozialdezernent, Dr. Michael Schmitz, den vom LiLO-Vertreter, Rolf Flören, gemachten Vorschlag nach einem Großabnehmertarif zwischen Stadt und NVV als „praktisch nicht umsetzbar“ zurückgewiesen.
Die LiLO erneuert noch einmal ihre bisher abgelehnte Forderung an die Stadt, mit der NVV über einen Großabnehmervertrag für Haushalte mit LeistungsempfängerInnen nach dem SGB II und SGBXII zu verhandeln, um über diesen Weg einen Sozialtarif für diesen Personenkreis bei Strom und Gas durchzusetzen.

Ein Tip zum Schluß: Bei Neuvermietung einer Wohnung sind Vermieter neuerdings verpflichtet, auf Verlangen der Mieter einen Energieausweis vorzuweisen. Hier kann der Mieter prüfen, welche Verbrauchswerte auf ihn zukommen und dieses bei der Entscheidung für oder gegen die Anmietung einer Wohnung berücksichtigen. Bei den enorm gestiegenen Gaspreisen ist dies ein wichtiger Gesichtspunkt.

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