Nachdem Signale aus der Politik kamen, den gestrichenen Landeszuschuss für das Arbeitslosenzentrum durch einen Stadtzuschuss in gleicher Höhe auszugleichen, ergibt sich nun eine neue Schwierigkeit:
Die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit signalisiert, dass sie einer Vertragsverlängerung der ARGE Mönchengladbach mit dem Arbeitslosenzentrum nicht zustimmen will.
Da die Geschäftsführung der ARGE auf die Zustimmung der Regionaldirektion angewiesen ist, würde sich dadurch eine weitere Finanzierungslücke in Höhe von 65.000 EUR ergeben. Die Existenz der Einrichtung mit ihrem unbürokratischen und unabhängigen Beratungsangebot wäre dadurch gefährdet.
Dem Vernehmen nach will die Agentur für Arbeit oder die Arge selbst diese Beratung durchführen. Diese Haltung der Regionaldirektion ist nicht nachzuvollziehen.
Zum einen sind die Mitarbeiter der Arge selbst überlastet. Die Fallzahlen haben sich entgegen der Ankündigung bei der Einstellung der MitarbeiterInnen erhöht.
Zum Teil sind Stellen nicht besetzt. Betroffene berichten, dass selbst MitarbeiterInnen der Arge empfehlen, sich für weitere Beratungen an das Arbeitslosenzentrum zu wenden.
Desweiteren kann eine Beratung durch die ARGE nicht unabhängig sein. Keine Gesetzgebung mit den entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Geschichte der BRD ist so fehlerhaft bzw. unzureichend wie die Hartz-IV-Gesetzgebung.
Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst den Kern dieses Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Laut eigener Statistik wird 37% der Widersprüche, die gegen Entscheidungen der ARGE eingelegt werden, im Widerspruchsverfahren abgeholfen Die Sozialgerichte und die Landessozialgerichte informieren über einen enormen Anstieg von Klagen gegen Entscheidungen der örtlichen ARGEn.
Über 40 % der Klagen bei den Sozialgerichten sind erfolgreich. Schon heute ist Folgendes klar: Was der Staat durch Hartz IV an Sozialleistungen einspart, wird für Bürokratie und Gerichtskosten wieder verpulvert. Dass eine solche Institution, die so viele falsche und fehlerhafte Bescheide herausgibt, kein unabhängiges Beratungsangebot machen kann, ist offensichtlich.
Wer eine Beratung in Steuerangelegenheiten will, wendet sich doch auch an eine Steuerberatung und nicht ans Finanzamt.





