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Start Odenkirchen Archiv LiLO April / Mai 2008 HARTZ IV - DAS GESETZ MUSS WEG!!

HARTZ IV - DAS GESETZ MUSS WEG!!

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Das Bundesverfassungsgericht erklärt einen zentralen Punkt der Hartz IV Gesetze für verfassungswidrig. Klagen gegen die Arge bei Sozialgerichten haben eine Erfolgsquote von 40 %. Einige Menschen sehen keine andere Möglichkeit mehr, als einen Hungerstreik, um sich gegen empfundene Willkür und Schikane zu wehren.

Drei Leute vor der ARGE

Die Politik feiert in diesen Tagen die Hartz IV Gesetzgebung als Erfolg. Wie sieht die Realität für die Betroffenen aus?

Dieses Gesetz zwingt Menschen in Armut, die zum Teil vorher Jahrzehnte gearbeitet haben. Es grenzt sie aus und treibt viele an den Rand der Verzweiflung. Die Wut der Betroffenen richtet sich oft gegen die MitarbeiterInnen der Arge. Jedoch sind die MitarbeiterInnen selbst verpflichtet, dieses schlechte Gesetz umzusetzen.

Hinzu kommt noch, dass die Argen personell unzureichend ausgestattet sind. Bei der Arge in Mönchengladbach sind ca. 30 von 338 Stellen nicht besetzt. Für 65 befristete Arbeitsplätze ist die Zukunft ungewiss.
Es kann sein, dass diese Stellen nicht entfristet werden. Ende 2004 wurden die MitarbeiterInnen des Sozialamtes angesprochen, zur Arge zu wechseln. Versprochen wurde Ihnen eine Fallzahl von 100 – 150 Fällen. Mittlerweile haben sie zwischen 250 und 350 Fälle zu bearbeiten. Die Folge: Enorme Postrückstände und keine Chance, die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Dass bei einer solchen Arbeitsverdichtung kein gutes Betriebsklima herrscht, ist verständlich. Bei den Betroffenen entsteht aufgrund der schleppenden Bearbeitung und der gereizten Stimmung der Eindruck von subjektiver Mutwilligkeit. Gesehen wird nicht, dass die MitarbeiterInnen und die Betroffenen gemeinsam unter dieser Hartz-IV-Gesetzgebung mit der unzureichenden Ausstattung leiden. Die Schuld für diese Misere liegt nicht bei den Betroffenen. Die Schuldigen sind in der rot-grünen Koalition unter Schröder zu finden, der dieses Gesetz mit Zustimmung der CDU durchgesetzt hat.
Und die Schuldigen sind in der heutigen schwarz-roten Koalition zu finden, die Not und Elend dieser Gesetzgebung fortsetzen. Sie sind es, die tatenlos zusehen, wie die Konflikte, die sie selbst verursacht haben, auf dem Rücken der MitarbeiterInnen der Argen und der Betroffenen ausgetragen werden.

Damit die Konflikte sich nicht weiter zuspitzen, muss die Absicherung der personellen Ausstattung der Arge gewährleistet werden, damit die versprochene Fallzahl von 100 – 150 Fälle möglich ist. Geld dafür ist vorhanden.
Die Agentur für Arbeit, die sich bei der Weiterfinanzierung der unbefristeten Arbeitsplätze sperrt, schwimmt in Überschüssen.
Desweiteren muss der Regelsatz für den Haushaltsvorstand auf 500 EUR angehoben werden sowie die anderen Regelsätze entsprechend, um die Preissteigerungen der letzten Jahre aufzufangen.

Langfristig jedoch muss dieses Gesetz weg und durch eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung, die vor Armut schützt, ersetzt werden.

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