Die LiLO hatte bei der Verwaltung angefragt, ob die RWE Power AG für mögliche neue private Hausanschlüsse zahlen muss.
Hintergrund: Die Firma hatte aufgrund der sogenannten Rheindahlener Verwerfung, die auch unter der Talstraße verläuft, gegenüber der NVV ihre Zuständigkeit anerkannt und trägt bei Kanalbaumaßnahmen die Kosten für neue flexible Hausanschlüsse an den Hauptkanal.
Die Antwort der Verwaltung geht nun dahin, dass lt. RWE Power AG im Bereich Talstraße bereits Ende der 80er Jahre die ersten flexiblen Hausanschlüsse installiert wurden.
Nach 1998 wurde in dieser Hinsicht offenbar keine weiteren Ansrüche beim Bergbautreibenden geltend gemacht. „Die Kosten für eine entsprechende Umrüstung wurden und werden nach Auskunft von RWE Power AG vollständig übernommen“ so die Veraltung mit Schreiben v. 15.12.2008. Und weiter: „Satzungsgemäß ist für die Hausanschlüsse der Hauseigentümer zuständig, somit sind entsprechende Verhandlungen zwischen diesem und der RWE Power AG zu führen“.
Die Verwaltung bietet betroffenen Eigentümern Beratung zur weiteren Vorgehensweise an (Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung, Tel. MG / 25-8277).





