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Start Rheydt Archiv RY August 2008 Giesenkirchen 2015

Giesenkirchen 2015

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oder wie Geschäfte vorbei am Rat der Stadt Mönchengladbach gemacht werden sollen

Die Diskussion um Giesenkirchen 2015 beschäftigt nicht nur die Giesenkirchener selbst. In der Sache geht es um die Aufgabe der Sportanlagen Asternweg und Puffkohlen zugunsten einer neuen Sportanlage auf dem ehemaligen Freibadgelände und um eine zusätzliche Wohnbebauung in Giesenkirchen. Neben der sachlichen Ebene ist dies jedoch mittlerweile eine Frage der politischen Kultur und Transparenz von politischen Entscheidungen in unserer Stadt.

In der Ratssitzung am 11.6.2008 sollte der Tagesordnungspunkt unter der Bezeichnung „Konzeption Giesenkirchen 2015“ behandelt werden. Zum Beschluss vorgelegt wurde aber nicht die Konzeption von Giesenkirchen 2015, sondern nur die Aufgabe der Sportnutzung der Sportanlagen Puffkohlen und Asternweg. Dieser Beschluss wurde mit den Stimmen von CDU und FDP unter dem Vorbehalt gefasst, dass die Sportanlagen erst nach der Realisierung der neuen Anlage auf dem ehemaligen Freibadgelände aufgegeben werden. Auf Nachfrage, warum bei dieser Beschlussvorlage die sonst notwendige Darstellung der Kosten fehlen würde, argumentierten Verwaltung und CDU/FDP, hier gehe es nur um einen Grundsatzbeschluss und einen Prüfauftrag. Erst wenn alles geprüft sei, werde dem Rat auch ein Beschluss bezüglich der Finanzwirksamkeit vorgelegt.

Hier peitschten also CDU und FDP eine Vorlage durch den Rat, ohne dass geklärt werden konnte, ob es überhaupt einen Bedarf für die zusätzliche Wohnbebauung in Giesenkirchen gibt und welche Kosten letztendlich für die BürgerInnen unserer Stadt entstehen.

Bereits am 2. 6. 2008, also schon vor der Ratssitzung tagte der Aufsichtsrat der Kreisbau AG. Auf der Tagesordnung stand unter anderem: „Giesenkirchen 2015“. Jedoch die Kreisbau hatte - nach Aktenlage in der Verwaltung - schon 2007 Interesse an dem Grundstückskauf mit anschließender Wohnbebauung geäußert. Wenn es zum Verkauf kommen sollte, ist nicht auszuschließen, dass dann die Jessen KG beauftragt wird, deren Geschäftführer in der Vergangenheit und in der Gegenwart politischen Einfluß in der CDU hatten und haben. Die Nachfrage bezüglich eines Beschlusses ergab: Eine Auskunft darf gemäß § 116 Aktiengesetz i.V.m. § 93 Abs. 1 S. 2 Aktiengesetz nicht erteilt werden. Da behandelt eine 100%ige Firma der Stadt Mönchengladbach den Grundstückserwerb zu dieser Thematik und den Mitgliedern des Rates der Stadt Mönchengladbach wird eine Auskunft mit Verweis auf das Aktiengesetz verweigert. Bereits für den 12.6.2008, also nur einen Tag nach der Ratssitzung, stand der Punkt „Giesenkirchen 2015“ auf der Tagesordnung des Aufsichtsrates der städtischen Firma EWMG, die für den Grundstücksverkauf zuständig ist.
Am Tage der Ratssitzung wurde der Termin auf den 24.6.2008 verschoben. Begründung: Die Unterlagen für zwei wichtige Projekte seien nicht rechtzeitig fertig geworden. Eine dieser Unterlagen war die zu „Giesenkirchen 2015“. Also nur einen Tag nach der Ratssitzung, in der Ratsherr Boss, CDU, noch von einer Prüfung der Konzeption und der Finanzen redete, wollte er als Mitglied des Aufsichtsrates der EWMG in der Aufsichtsratssitzung schon Nägel mit Köpfen machen.

Am 24.6.2008 wurde dann „Giesenkirchen 2015“ im Aufsichtsrat der EWMG behandelt. Nachdem was nach außen drang, ging es um den Verkauf der Grundstücke im Bereich Puffkohlen, Asternweg und Kruchenweg an die Kreisbau AG zu einem Preis, der mit 100 EUR pro Quadratmeter um 70 EUR unter dem städtischen Bodenrichtwertwert von 170 EUR pro Quadratmeter lag.

Letztendlich wurde kein Beschluss gefasst, weil die Beschlussvorlage der EWMG u.a. nicht den Kriterien der Vermarktung von Grundstücken der Stadt entsprach. Nachdem nun die Möglichkeiten zur Schaffung von Fakten am Rat vorbei nicht mehr gegeben waren, wurde entschieden, dass der Verkauf erst dann läuft, wenn der Rat letztlich dem Vertrag zugestimmt hat. Aber es war zumindest einen Versuch wert, am Rat vorbei die Geschäfte zu tätigen.

Niemand sollte sich der Illusion hingeben, dass in der nächsten Ratssitzung der Vertrag mit den Stimmen von CDU und FDP nicht durchgewunken wird.
Das ist die politische Praxis von CDU und FDP: Der Rat wird mit ihrer Mehrheit zu einem Abnickgremium degradiert. Die Entscheidungen treffen andere im Hinterzimmer und hinter verschlossenen Türen.

Dazu passt das Ergebnis einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Danach glaubt jeder dritte Bundesbürger nicht mehr daran, dass „die Demokratie“ Probleme löst. Und jeder Zweite kann sich vorstellen, nicht an der Bundestagswahl im kommenden Jahr teilzunehmen. Das Verhalten von CDU und FDP trägt sicherlich dazu bei, diese Menschen in ihrer Politikverdrossenheit zu bestärken.

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